Die Hausordnung

CAMPINGPLATZORDNUNG


1)      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die Campingplatzordnung dient dem Schutz der Interessen aller Gäste (nachfolgend „Camper" genannt) auf der Campinganlage.
  2. Die vorliegenden Regeln schreiben die obligatorische Verhaltensweise der Camper bei der Nutzung aller Leistungen auf der Campinganlage vor, wie auch die Art und Weise des Gebrauchs der auf der Campinganlage befindlichen Geräte und Ausstattungsgegenstände.


2)      AN- UND ABMELDUNG DER CAMPER

  1. Bei der Ankunft auf dem Campinggelände sind Camper verpflichtet, sich an der Rezeption der Campinganlage anzumelden. Bei der Anmeldung haben Camper die Ausweise aller Personen, die sich auf der Campinganlage aufhalten werden, zwecks Eintragung in das Gästebuch vorzulegen, wie auch alle Camping-Zusatzausstattung anzugeben, die sie auf dem Stellplatz haben werden. Der Zutritt oder das Einlassen nicht angemeldeter Personen auf die Campinganlage ist untersagt.
  2. Bei der Anmeldung erhalten Camper eine Magnetkarte für die Schranke an der Ein- und Ausfahrt. Die Magnetkarte dient für die Ein- und Ausfahrt zum und aus dem Campinggelände und gilt nur für ein angemeldetes Fahrzeug. Die Karte ist unbedingt vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dem Camper die Anfertigung einer neuen Karte in Rechnung gestellt.
  3. Bei der Abreise vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes müssen sich Camper an der Rezeption wieder abmelden und die Rechnungen für erbrachte Leistungen und Gebühren bezahlen. Rechnungszahlungen sind von 08.00 bis 13.00 Uhr bei Abreise am selben Tag sowie von 18.00 bis 20.00 bei Abreise am nächsten Tag möglich. Bei Abmeldungen nach 13.00 Uhr wird den Campern ein zusätzlicher Tag berechnet. Für die bezahlten Gebühren erhalten Camper eine Rechnung.
  4. Der Zutritt von Tagesgästen zur Campinganlage ist ausschließlich nach Genehmigung seitens der Rezeption zulässig.
  5. Die Anmeldung der Camper zum Stellplatz ist ab 13.00 Uhr möglich. Der Stellplatz ist am Tag der Abreise bis 13.00 Uhr zu räumen. Die Anmeldung zu Unterkunftsobjekten (Villen, Mobilheime und Bungalows) ist bis 16.00 Uhr möglich. Diese Objekte sind am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr zu räumen.


3)      NUTZUNG DER CAMPINGANLAGE

  1. Der Stellplatz für die Campingausrüstung und die Abstellung des Fahrzeugs wird dem Camper von der Rezeption zugewiesen, je nach verfügbaren Campingeinheiten und nicht markierten Stellen auf dem Campinggelände.
  2. Das Campen ist nur auf den dafür vorgesehenen Stellen (markierte Campingeinheiten) gestattet.
  3. Ein Standplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Rezeption zulässig. 
  4. Das (kürzere oder längere) Parken von Fahrzeugen auf den Wegen innerhalb der Campinganlage ist untersagt.
  5. Camper sind verpflichtet, ihre Stellplätze vor dem endgültigen Verlassen der Campinganlage in Ordnung zu bringen und im gleichen Zustand zurücklassen, in dem sie sie vorgefunden haben.


4)      GEBRAUCH VON GERÄTEN UND AUSSTATTUNG

  1. Den Campern steht der Gebrauch von elektrischen und gemeinschaftlichen Geräten und Ausstattung zur Verfügung. Sie sind verpflichtet, die Geräte und Ausstattung ordnungsgemäß und zweckgerecht zu nutzen.
  2. Die Verwendung von Elektrogeräten (Kochplatten, Kühlschränke, Klimaanlagen usw.), die nicht den Normen für den Einsatz auf Campingplätzen entsprechen, ist untersagt.
  3. Das Spülen von Geschirr und Wäschewaschen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.
  4. Das Waschen von Fahrzeugen, Ölwechsel am Fahrzeug usw. auf der Campinganlage ist untersagt.
  5. Waschbecken, Wannen, Duschen, Urinale und Toiletten müssen ordnungsgemäß und zweckgerecht benutzt werden, wobei zu beachten ist, dass es sich um gemeinsame sanitäre Einrichtungen handelt, die für alle Campinggäste bestimmt sind.
  6. Der Anschluss an und die Trennung vom Stromnetz (Verteilerkasten) sind ausschließlich von einem fachkundigen Mitarbeiter der Campinganlage vorzunehmen.


5)      VERWAHRUNG PERSÖNLICHER GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE UND HAFTUNG BEI VERLETZUNGEN AUF DER CAMPINGANLAGE

  1. Jeder Camper hat selbst auf seine persönlichen Gebrauchsgegenstände und Sachen auf der Campinganlage zu achten.
  2. Die Platzleitung übernimmt keinerlei Verantwortung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände im Eigentum der Camper. Sie haftet auch nicht für Unfälle oder Verletzungen, die durch eigene Unachtsamkeit der Camper verursacht wurden.


6)      UMWELTSCHUTZ AUF DER CAMPINGANLAGE

  1. Camper müssen für feste Abfälle die Abfallbehälter verwenden, die ihnen auf dem Campinggelände zur Verfügung stehen.
  2. Das Zurücklassen oder die Entsorgung fester Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist nicht zulässig.
  3. Camper haben den Bereich, in dem sie sich aufhalten, sauber und ordentlich zu halten.
  4. Camper sind verpflichtet, auf Anpflanzungen und Grünanlagen auf dem Campingplatz zu achten.
  5. Das Abreißen von Ästen und Zweigen wie auch das Beschädigen (Nägel einschlagen) und Fällen von Bäumen ist untersagt.


7)      ÖFFENTLICHE RUHE UND ORDNUNG AUF DER CAMPINGANLAGE

  1. Camper haben die öffentliche Ordnung und Ruhe auf der Campinganlage zu beachten.
  2. Die Nachtruhe auf der Campinganlage dauert von 23.00 bis 07.00 Uhr. In dieser Zeit können keine Stellplätze bezogen werden, und Camper können die Campinganlage nicht wegen nächtlicher Abreise verlassen.
  3. Nach 22.00 Uhr ankommende Gäste können bei vorheriger Anmeldung an der Rezeption auf dem Parkplatz der Campinganlage parken.
  4. Der Gebrauch von Radio oder Fernseher, laute Gespräche oder Gesang, die ruhestörenden Lärm verursachen, sind verboten.


8)      BRANDSCHUTZ

  1. Die Campinganlage verfügt über Ausstattung und Feuerlöscher, die im Brandfall von allen Campern oder vom Feuerwehrteam der Platzleitung verwendet werden müssen.
  2. Es ist verboten, offene Feuer zu entzünden oder Feuerstellen anzulegen, außer an den dafür standardmäßig vorgesehenen Grillstellen. Wenn objektive Brandgefahr besteht, ist das Entzünden offenen Feuers jeglicher Art untersagt.
  3. Das Mitnehmen leicht entflammbarer und explosiver Substanzen auf das Campinggelände ist verboten.  
  4. Falls auf dem Campinggelände oder in unmittelbarer Nähe ein Brand ausbricht, sind Camper verpflichtet, sich an den organisierten Löschmaßnahmen zu beteiligen.


9)      CAMPEN MIT HUNDEN

  1. Hundehalter sind verpflichtet, den Hund bei der Anmeldung an der Rezeption anzumelden.  
  2. Der Hundehalter hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen.
  3. Auf dem ganzen Campinggelände gilt Leinenpflicht. Größere Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an kurzer Leine geführt werden.
  4. Langanhaltendes Hundegebell während der Nachtruhe ist zu vermeiden. Die Nachtruhe von 23.00 bis 07.00 Uhr gilt auch für Hunde.
  5. Hundehalter haften für alle Schäden, die ihr Hund anderen Hunden, Personen oder dem Campingplatz zugefügt hat.
  6. Der Hundehalter ist verpflichtet, Hundekot zu entfernen, in einen Plastikbeutel aufzusammeln und diesen dann in entsprechende Behälter zu entsorgen.
  7. Hunde dürfen nur in dafür vorgesehenen Zonen im Meer baden.
  8. Im Falle eines schwereren Verstoßes oder einer wiederholten Missachtung der Regel behält sich die Leitung der Campinganlage Glavotok das Recht vor, dem Hundehalter einen Platzverweis zu erteilen.


10)   SONSTIGE REGELN

  1. Camper werden gebeten, eventuelle Beschädigungen, defekte Installationen oder Geräte sowie jegliche Verstöße gegen die Campingplatzordnung an der Rezeption der Campinganlage anzuzeigen.  
  2. Reklamationen hinsichtlich des Betriebs oder der Leistungen der Campinganlage können von den Campern (Besuchern) folgendermaßen in Schriftform vorgebracht werden:
  • in den Räumlichkeiten dieses Unterkunftsobjektes;
  • per Post an die Anschrift: Glavotok d.o.o., Glavotok 4, 51500 Krk
  • an die E-Mail-Adresse: info@kamp-glavotok.hr
  • an die Telefax-Nummer: +385 51 867 882


11)   FOLGEN DER MISSACHTUNG DER CAMPINGPLATZORDNUNG

  1. Camper haben sich strikt an alle Bestimmungen der Campingplatzordnung zu halten.
  2. Falls eine Missachtung der Verhaltensregeln festgestellt wird, kann die Platzleitung den Campern die Erbringung von Leistungen auf dem Campingplatz kündigen.
  3. Im Falle einer Kündigung der Erbringung von Leistungen auf dem Campingplatz gemäß den Bestimmungen aus Absatz 2 dieses Punktes sind Camper verpflichtet, für den entstandenen Schaden Ersatz zu leisten.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rezeption der Campinganlage.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub auf unserer Campinganlage!  


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